* Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben ihre Leistung auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Aspekte eingeschränkt und es darf nur das Notwendige geleistet werden. Deshalb bieten wir Themensprechstunden mit ergänzenden Selbstzahlerleistungen an. Die Berechnung erfolgt offen einsehbar nach GOÄ.
* Seit 1/2020 sind bei uns die meisten Reiseimpfungen problemlos als Kassenleistung möglich. Dies gilt sowohl für private als auch berufliche Reisen! Nur für die reisemedizinische Beratung erstellen wir eine Rechnung nach GOÄ. Je nach Krankenkasse können Sie diese auch einreichen.
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